Arbeitshinweis für die
Belegstellen
A) Gekörte Königinnen
für die Drohnenvölker
1. Die
Königinnen für die Drohnenvölker dürfen nur aus gekörten, zuchtwertbestimmten Völkern
(Körung Klasse A) verwendet werden.
2. Es muss bei
der Entnahme des Zuchtstoffes sichergestellt sein, dass dieser ausschließlich
nur von der Zuchtkönigin stammt.
Diese muss zweifelsfrei vorhanden sein. Im Bienenvolk darf sich
keine weitere Königin (ev. Jungkönigin) befinden. Prüfung !
3. Das
Zuchtvolk für die Königinnen der Drohnenvölker (4 a-Volk) darf und soll nicht nur vom
Züchter selbst,
sondern von einer weiteren Person (z.B. Zuchtobmann,
Züchterringleiter) begutachtet werden.
4. Es müssen für
die Drohnenvölker genügend viel begattete Königinnen (mindestens 20)
erstellt werden. Weiterhin müssen, wegen evtl. Ausfälle, Sperrgebiet usw weitere Geschwisterköniginnen beim
Züchter bzw. bei anderen Züchtern in der Region in Reserve gehalten werden, um
im Bedarfsfalle
(.) auf diese zurückgreifen zu können.
5. Es sind, jede für sich, alle
Königinnen für die Drohnenvölker zu zeichnen (Opalithplättchen mit
Jahresfarbe und Nummer,
Notierung des Sitzes des Zeichens nach Uhrzeit).
Jeder Bienenkönigin muss vor der Einweiselung ein Deckflügel um ca. 1/3 seiner
Länge gestutzt werden, damit beim Verlust des Zeichens
die Königin als alte Königin
identifiziert werden kann.
6. All
die Königinnen für die Drohnenvölker sind kontrolliert (Besamung oder
Linienbelegstelle) zu paaren, damit bei einem nicht registrierten
Verlust der
Königin sichergestellt ist, dass in den Völkern nur Drohnen entsprechender
Abstammung zur Welt kommen.
B) Beobachtung
der Belegstellen auf Bienenfreiheit
Es sollen in jedem Jahr auf Bienenfreiheit vor der Saison überprüft werden, falls die Drohnenvölker nicht auf der Insel überwintern. Dazu gibt es folgende
Möglichkeiten:
§
Kontrolle von nektar- und pollenspendenden
Pflanzen bei gutem Wetter im gesamten Inselbereich (Achtung !, wild lebende
Solitärbienen können zu Verwechselungen führen, daher sind ggf.
Wildbienenexperten hinzuzuziehen)
§
Auslegen von Futterproben und Erhitzen von Wachs (Brutwaben mit Honig- und
Pollenanteilen) mittels kleinem Kocher erhitzen. (Bei dem Treffen der Belegstellenleiter
wird ein stark aromatisierendes Standardgemisch verteilt, das erhitzt werdenann.)
§
In speziellen Fällen sind vor der
Belegstellensaison unbegattete Königinnen ohne Drohnen aufzustellen. Die
Königinnen sind mindestens 6 Wochen auf Eiablage zu kontrollieren (nach
Anlieferung der Drohnenvölker Sperrung auf kleines Flugloch und Schneiden eines Flügels, weitere Prüfung
auf Eiablage über ca. 3 Wochen).
Es aknn der Flug dieser Völker für
die Dauer der Kontrollmaßnahmen, bei
Überwinterung der Drohnenvölker auf der Insel, unterbunden werden.
(Schließen der Fluglöcher 2
Tage vor der Kontrolle im Hinblick auf im Gelände übernachtende Arbeiterinnen;
Achtung: ausreichende Lüftung sichern,
Lichteinfall vermeiden, ggf. wässern und
kühlen!)
C) Führung und Aufbau
der Drohnenvölker
1.
Bis
spätestens Ende August sind die Drohnenvölker, im Jahr vor ihrem Einsatz, aufzubauen. Werden dazu während der Belegstellensaison
auf der Belegstelle Ableger gebildet, dürfen diese nur mit Bienen und Brut aus
den Drohnenvölkern erstellt werden.
Bei Umweiselung vorhandener Drohnenvölker auf der Belegstelle sind die
Jungköniginnen in Ablegern zuzusetzen. Als Termin wird dafür frühestens der 15.
Juli gewählt, damit sichergestellt ist, dass keine Drohnen von der neuen
Königin zum Einsatz kommen. Ansonsten sind bei früheren Terminen die gesamte Drohnenbrut in
den Ablegern zu vernichten.
2. Vor der Belgstellensaison sind im
Frühjahr die Drohnenvölker von dem Drohnenvolklieferanten
und dem Züchter, der die Königinnen stellt bzw. einem anderen erfahrenen
Züchter, zu begutachten. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob in allen
Völkern die Originalkönigin (Prüfen der Zeichen, Abgleich mit den Zuchtkarten)
vorhanden ist. Weiter sind die Volksstärke, die Verhaltenseigenschaften und der
Gesundheitszustand zu beurteilen. Hinsichtlich der Körpermerkmale ist auf
Farbzeichen zu achten. Über die Beobachtungen und Feststellungen ist ein
Bericht zu fertigen. Schlechte Volksverfassung, Eigenschaften oder Krankheitssymptome
(insbesondere Kalkbrut) müssen zu einem Ausschluss der Drohnenvölker führen.
3. Vor
Eröffnung der Belegstelle sind Merkmalsproben (50 Drohnen) von allen Drohnenvölkern
zu entnehmen und bei einer vom Verband anerkannten Merkmalsuntersuchungsstelle
prüfen zu lassen. (Darüber hinaus sind von mindestens zwei der
Drohnenvölker zusätzlich je 50 Arbeitsbienen zur Merkmalsbeurteilung einzusenden.-
Gleichzeitig sind von allen Drohnenvölkern Brutstücke mit etwa 50 verdeckelten
Drohnenzellen für eventuelle DNA Untersuchungen zu sichern (einfrieren bei –18°
C).
Es dürfen keine Völker aufgestellt werden, die nicht dem Standard der Zuchtrichtung entsprechen (siehe ZRL des
DIB). Ansonsten sind sie von der
Belegstelle zuentfernen.
4. Anfang des Frühjahres sind bei der ersten Kontrolle von den Drohnenvölkern
Futterkranzproben zu entnehmen (Sammelproben für die gesamte Belegstelle,
wobei jedoch eine Probe nicht mehr als
12 Völker umfassen darf) und auf Faulbrutsporen untersuchen zu lassen.
5. Mindestens
6 Wochen vor Belegstelleneröffnung und nicht später, ist jedem Drohnenvolk wenigstens eineDrohnenwabe (zu diesem Zweck sind ausgebaute Drohnenwaben vorzuhalten) bzw. Baurahmen
in dasBrutnestes einzustellen. (kann schon im Vorjahr erfolgen). Im Laufe der
weiteren Entwicklung soll die Zahl derDrohnenwaben je nach Stärke der Völker auf insgesamt 3-4
gesteigert werden.
Es hat sich, bei später Frühjahrsentwicklung oder frühzeitiger Belegstelleneröffnung bewährt, in´s Zentrum desWintersitzes, ein bis zwei Waben zu geben,
in die hinein zwei ca. 10 x 15 cm große Fenster geschnitten werden, die von den
Bienen zum Drohnenbau ausgeführt werden. Diese Waben, die sowohl Arbeiter- als
auch Drohnenzellen enthalten, werden rasch bestiftet und enthalten bereits im
zeitigen Frühjahr erste Drohnenbrut.
6. Möglichst eng sind Die
Drohnenvölker zu halten. Der Futterstrom darf niemals
unterbrochen werdenn. BeiBedarf ist zu füttern (Faustregel: Es müssen ständig mindestens 4
beidseitig mit Futter verdeckelte Randwaben vorhanden sein). Eine Honigentnahme
führt zur Vernachlässigung der Drohnenpflege und zu einem vorzeitigen Abtrieb
der Drohnen. Honigentnahmen während der Belegstellensaison sind daher möglichst
zu vermeiden. Ist diese doch erforderlich, ist auf jeden Fall sicher zu
stellen, dass der Futterstrom nicht abreißt. Bei ersten Anzeichen eines
Drohnenabtriebes während der Saison ist zu füttern.
Zur Mitte bzw. zum Ende der Belegstellensaison kann es sinnvoll
erscheinen, die Drohnenvölker durch Entnahme der alten Königin (evtl.
Ablegerbildung) zu entweiseln. Weisellose Völker pflegen die Drohnen besser.
Es empfiehlt sich, bei Aufkommen von Schwarmstimmung, die Bildung von Zwischenablegern.
7. Einer sorgfältigen Varroakontrolle und Varoabekämpfung sind die
Drohnenvölker zu unterziehen.
Dazu ist der spontane Milbenabfall zu Beginn der Saison und Mitte Juni über ca.
1 Woche mittels Windeln zu kontrollieren. Fallen dabei mehr als 5 Milben pro
Tag bzw. 35 Milben pro Woche, ist Gefahr im Verzug und eine Behandlung
erforderlich. Gegebenfalls ist der Bienenzuchtberater einzuschalten.
8. Werden
Drohnenvölker nicht auf der Belegstelle überwintert, ist ca. 3 Wochen vor Belegstelleneröffnung
der Zuflug fremder Drohnen durch Anbringung eines Absperrgitters zu verhindern.
Sofern bereits erwachsene Drohnen vorhanden sind müssen diese entfernt werden
(ggf. alle Waben abfegen und die Bienen durch ein Absperrgitter einlaufen lassen).
Es ist auch sicherzustellen, dass bei dem Einsatz von großflächigen
Absperrgittern über einem hohen Unterboden keine fremden Drohnen unter dem
Absperrgitter sitzen! (Austausch der Böden vor Transport auf die Belegstelle).
Achtung: Drohnenabsperrgitter, die im Handel angeboten werden, sind ungeeignet,
da auch kleinere Drohnen passieren können. Geeignet sind normale Absperrgitter
für Königinnen, wie sie für Honigräume verwendet werden.
Die Drohnenvölker sind als eigene Gruppe getrennt von anderen Völkern
aufzustellen (Abstand zu anderen Völkern mindestens 500 Meter!).
Es erscheint ggf. zweckmäßig, pollenreiche Frühtrachten anzuwandern (Raps),
damit sich die Drohnenvölker zügig entwickeln
D) Die Arbeit auf dem Belegstellenbetrieb
1. Es
dürfen nur Sendungen angenommen werden, für die ein gültiges Gesundheitszeugnis
vorliegt.
2. Die
angelieferten Völkchen sind zur Beruhigung zu tränken und kühl aufzustellen.
Missstände bzw. Mängel sind in das Belegstellentagebuch einzutragen (wichtig
für evtl. spätere Reklamationen).
3. Alle
angelieferten EWK’s sind auf Drohnenfreiheit zu kontrollieren. Sendungen, bei denen
auch nur ein Drohn gefunden wird, sind an den Züchter kostenpflichtig
zurückzuschicken.
4. Die
Aufstellung der Völkchen darf nur am Abend oder frühen Morgen erfolgen (Ausnahme:
kaltes Wetter oder Regen)
5. Jedes angelieferte EWK ist in das
Belegstellentagebuch (DIB Vordruck) mit der Nummer seines Schutzkästchens
einzutragen.
Das
Belegstellentagebuch ist vollständig zu führen, damit es bei späteren
Reklamationen als Dokumentation dienen kann.
6. Die
EWK sind regelmäßig zu kontrollieren. Dabei ist insbesondere auf Futtervorräte
zu achten (bei Bedarf nachfüttern, gegen Berechnung der Kosten)
7. Königinnen,
bei denen eine Eiablage mit Sicherheit zu erkennen ist. (Achtung, nicht nur
einzelne Stifte!) können vorzeitig zurückgeschickt werden, wenn die. Anzahl der
EWK so groß ist, dass sich ein Transportgestell füllen lässt. (Bisweilen
befinden sich Königinnen, insbesondere bei schwächeren Völkchen in der
Futterkammer der EWK’s. (Wird die Königin nicht gefunden, auch diese
kontrollieren!)
Alle anderen EWK’S sind nach 3
Wochen Aufenthalt auf der Insel zurückzuschicken. (Ausnahme: lang andauernde Schlechtwetterperioden).
8. Die
Entnahme der EWK’S aus den Schutzhäuschen sollte außerhalb der Flugzeiten erfolgen
(ansonsten Verflug von Bienen und Aufziehen auf andere EWK, Folge: Unruhe und
Abstechen von Königinnen).
9. Vom
Züchter mitgelieferte Zuchtkarten für begattete Königinnen sind vollständig
auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Zuchtkarte für nicht begattete oder
verloren gegangene Königinnen ist zu entwerten.
Werden keine Zuchtkarten mitgeliefert, so erhält der Beschicker für jede
begattete Königin einen vollständig ausgefüllten und vom Belegstellenleiter
unterschriebenen Belegstellennachweis (unterer Abschnitt der gelben
Zuchtkarte).
10. Fehlende
Rücksendepapiere sind zu ergänzen (Achtung: Berechnung an den Züchter).
11. Begattungserfolg,
Verlustursache und Absendetermin für jedes EWK ist im Belegstellentagebuch zu
vermerken.
12. Dem Züchter ist Die
Rücksendung anzukündigen.
13. Alle
Arbeiten auf der Belegstelle zwischen den besetzten Schutzhäuschen sind während
der Flugzeiten von Königinnen (Temperaturen > 19° C, Tageszeit zwischen
10.00 Uhr und 16.00 Uhr) einzustellen. Auch Besucher sollten während dieser
Zeit nicht zwischen den Schutzkästen herumlaufen (Gefahr des Verfliegens von
Königinnen).
14. Im Laufe
der Saison müssen von mindestens 20 auf der Belegstelle gepaarten Königinnen je
ca. 50 verdeckelte Arbeiterbrutzellen zu einer möglichen
DNA-Vaterschaftsuntersuchung gesichert werden (einfrieren bei –18°C).
E) Überprüfung
der Belegstellen
1. Alle
zwei Jahre sollte jede Belegstelle während der Betriebszeit durch Beauftragte
des Landesverbandes besucht werden. Dabei sind der Arbeitsablauf auf der
Belegstelle und die Belegstellenanlage in Augenschein zu nehmen.
Der Zustand der Drohnenvölker und das Vorhandensein der Königinnen sind
stichprobenartig zu überprüfen. Hierüber ist ein Bericht zu erstellen und dem
Besitzer der Belegstelle bzw. seinem Beauftragten (Zuchtobmann) vorzulegen.
2. Es ist ein ausführlicher Bericht am
Ende jeder Belegstellensaison durch den
Belegstellenleiter und den Drohnenvolklieferanten vorzulegen und es ist das
Belegstellentagebuch einzureichen.
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