Themeninhalt: Die Faszination der Honigbiene, ihr Honig der Propolis und ihr Gelèe Royale

Themen über ökologische Bienenhaltung & Öko-imkerei
  • Einleitung
  • Was ist Honig?
  • Die Biene- ein faszinierendes Insekt
  • Wie entsteht Honig
  • Zucker ein leerer Kalorienträger
  • Inhaltswerte des Bienenhonig ´s
  • Von der Vielfalt des Honig ´s
  • Pollen- und sein gesundheitlicher Wert
  • Propolis und Gelèe Royale
  • Nachwort
  • Honigtau
  • Lektinen
  • Biohonig
  • Drohnenwaben & Die Altimker
  • Alles über Imkerei & Imkern nebst Imker-Produkte
  • Imkerei
  • Imkerin im Bayerischen    Fernsehen
  • Honig Rezepte
  • Honig Aufbewahrung
  • Bienenhonig Verkauf
  • Alles über Biohonig & ökoimkern
  • Richtlinien über Bio-    ökologisches Imkern
  • Honigsorten
  • Unesco Bioreservat Rhön
  • Honig Bestell-Onlineshop
  • Drohnenwaben
  • Belegstellen-Karte in Bayern
  • Glücksrad Glücksräder

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    1. Kreisvorsitzende des Imkerverbandes Rhön-Grabfeld:

    Sonja Heinemann

    Am Teich 2
    97650 Weimarschmieden

    Tel.: 09778 1390

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Arbeitshinweis für die Belegstellen

    A)    Gekörte Königinnen für die Drohnenvölker

      1.     Die Königinnen für die Drohnenvölker dürfen nur aus gekörten, zuchtwertbestimmten Völkern (Körung Klasse A) verwendet werden.

    2.     Es muss bei der Entnahme des Zuchtstoffes sichergestellt sein, dass dieser ausschließlich nur von der Zuchtkönigin stammt.
              Diese muss zweifelsfrei vorhanden sein. Im Bienenvolk darf sich keine weitere Königin (ev. Jungkönigin) befinden. Prüfung !

      3.      Das Zuchtvolk für die Königinnen der Drohnenvölker (4 a-Volk) darf und soll nicht nur vom Züchter selbst,
             sondern von einer weiteren Person (z.B. Zuchtobmann, Züchterringleiter) begutachtet werden.

      4.     Es müssen für die Drohnenvölker genügend viel begattete Königinnen (mindestens 20) erstellt werden. Weiterhin müssen, wegen evtl. Ausfälle, Sperrgebiet usw weitere Geschwisterköniginnen beim Züchter bzw. bei anderen Züchtern in der Region in Reserve           gehalten werden, um im Bedarfsfalle
             (.) auf diese zurückgreifen zu können.

      5.    Es sind, jede für sich, alle Königinnen für die Drohnenvölker zu zeichnen (Opalithplättchen mit Jahresfarbe und Nummer,
             Notierung des Sitzes des Zeichens nach Uhrzeit).

             Jeder Bienenkönigin muss vor der Einweiselung ein Deckflügel um ca. 1/3 seiner Länge gestutzt werden, damit beim Verlust des Zeichens
             die Königin als alte Königin identifiziert werden kann.

      6.    All die Königinnen für die Drohnenvölker sind kontrolliert (Besamung oder Linienbelegstelle) zu paaren, damit bei einem nicht registrierten         
            Verlust der Königin sichergestellt ist, dass in den Völkern nur Drohnen entsprechender Abstammung zur Welt kommen.

    B)    Beobachtung der Belegstellen
    auf Bienenfreiheit

            Es sollen in jedem Jahr auf Bienenfreiheit vor der Saison überprüft werden, falls die Drohnenvölker nicht auf der Insel überwintern. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

    §         Kontrolle von nektar- und pollenspendenden Pflanzen bei gutem Wetter im gesamten Inselbereich (Achtung !, wild lebende Solitärbienen können zu Verwechselungen führen, daher sind ggf. Wildbienenexperten hinzuzuziehen)

    §         Auslegen von Futterproben und  Erhitzen von Wachs (Brutwaben mit Honig- und Pollenanteilen) mittels kleinem Kocher erhitzen. (Bei dem Treffen der Belegstellenleiter wird ein stark aromatisierendes Standardgemisch verteilt, das erhitzt werdenann.)

    §         In speziellen Fällen sind vor der Belegstellensaison unbegattete Königinnen ohne Drohnen aufzustellen. Die Königinnen sind mindestens 6 Wochen auf Eiablage zu kontrollieren (nach Anlieferung der Drohnenvölker Sperrung auf kleines Flugloch  und Schneiden eines Flügels, weitere Prüfung auf Eiablage über ca. 3 Wochen).

                Es aknn der Flug dieser Völker für die Dauer der Kontrollmaßnahmen, bei Überwinterung der Drohnenvölker auf der Insel, unterbunden werden.
                (Schließen der Fluglöcher 2 Tage vor der Kontrolle im Hinblick auf im Gelände übernachtende Arbeiterinnen; Achtung: ausreichende Lüftung sichern, Lichteinfall vermeiden, ggf. wässern und kühlen!)

    C)    Führung und Aufbau der
    Drohnenvölker

      1.      Bis spätestens Ende August sind die Drohnenvölker, im Jahr vor ihrem Einsatz, aufzubauen. Werden dazu während der Belegstellensaison auf der Belegstelle Ableger gebildet, dürfen diese nur mit Bienen und Brut aus den Drohnenvölkern erstellt werden.

               Bei Umweiselung vorhandener Drohnenvölker auf der Belegstelle sind die Jungköniginnen in Ablegern zuzusetzen. Als Termin wird dafür frühestens der 15. Juli gewählt, damit sichergestellt ist, dass keine Drohnen von der neuen Königin zum Einsatz kommen. Ansonsten sind bei früheren Terminen die gesamte Drohnenbrut in den Ablegern zu           vernichten.

      2.     Vor der Belgstellensaison sind im Frühjahr die Drohnenvölker von dem Drohnenvolklieferanten und dem Züchter, der die Königinnen stellt bzw. einem anderen erfahrenen Züchter, zu begutachten. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob in allen Völkern die Originalkönigin (Prüfen der Zeichen, Abgleich mit den Zuchtkarten) vorhanden           ist. Weiter sind die Volksstärke, die Verhaltenseigenschaften und der Gesundheitszustand zu beurteilen. Hinsichtlich der  Körpermerkmale ist auf Farbzeichen zu achten. Über die Beobachtungen und Feststellungen ist ein Bericht zu fertigen. Schlechte Volksverfassung, Eigenschaften oder Krankheitssymptome (insbesondere Kalkbrut) müssen zu einem           Ausschluss der Drohnenvölker führen.

      3.     Vor Eröffnung der Belegstelle sind Merkmalsproben (50 Drohnen) von allen Drohnenvölkern zu entnehmen und bei einer vom Verband anerkannten Merkmalsuntersuchungsstelle prüfen  zu lassen. (Darüber hinaus sind von mindestens zwei der Drohnenvölker zusätzlich je 50           Arbeitsbienen zur Merkmalsbeurteilung einzusenden.-
              Gleichzeitig sind von allen Drohnenvölkern Brutstücke mit etwa 50 verdeckelten Drohnenzellen für eventuelle DNA Untersuchungen zu sichern (einfrieren bei –18°
    C).

               Es dürfen keine Völker aufgestellt werden, die nicht dem Standard der Zuchtrichtung entsprechen (siehe ZRL des DIB). Ansonsten sind sie von der Belegstelle zuentfernen.

      4.      Anfang des Frühjahres sind bei der ersten Kontrolle von den Drohnenvölkern Futterkranzproben zu entnehmen (Sammelproben für die gesamte Belegstelle, wobei jedoch eine Probe nicht mehr als 12 Völker umfassen darf) und auf Faulbrutsporen untersuchen zu lassen.

    5.    Mindestens 6 Wochen vor Belegstelleneröffnung und nicht später, ist jedem Drohnenvolk wenigstens eineDrohnenwabe (zu diesem Zweck sind ausgebaute Drohnenwaben vorzuhalten) bzw. Baurahmen in dasBrutnestes einzustellen. (kann schon im Vorjahr erfolgen). Im Laufe           der weiteren Entwicklung soll die Zahl derDrohnenwaben je nach Stärke der Völker auf insgesamt 3-4 gesteigert werden.

              Es hat sich, bei später Frühjahrsentwicklung oder frühzeitiger Belegstelleneröffnung bewährt, in´s Zentrum desWintersitzes, ein bis zwei Waben zu geben, in die hinein zwei ca. 10 x 15 cm große Fenster geschnitten werden, die von den Bienen zum Drohnenbau ausgeführt werden. Diese Waben, die sowohl Arbeiter- als auch Drohnenzellen enthalten, werden rasch bestiftet und enthalten bereits im zeitigen Frühjahr erste Drohnenbrut
    .

    6.     Möglichst eng sind Die Drohnenvölker zu halten. Der Futterstrom darf niemals unterbrochen werdenn. BeiBedarf ist zu füttern (Faustregel: Es müssen ständig mindestens 4 beidseitig mit Futter verdeckelte Randwaben vorhanden sein). Eine Honigentnahme führt zur           Vernachlässigung der Drohnenpflege und zu einem vorzeitigen Abtrieb der Drohnen. Honigentnahmen während der Belegstellensaison sind daher möglichst zu vermeiden. Ist diese doch erforderlich, ist auf jeden Fall sicher zu stellen, dass der Futterstrom nicht abreißt. Bei ersten  Anzeichen eines Drohnenabtriebes während der Saison ist zu füttern.

              Zur Mitte bzw. zum Ende der Belegstellensaison kann es sinnvoll erscheinen, die Drohnenvölker durch Entnahme der alten Königin (evtl. Ablegerbildung) zu  entweiseln. Weisellose Völker pflegen die Drohnen  besser.
              Es empfiehlt sich, bei Aufkommen von Schwarmstimmung, die Bildung von Zwischenablegern.

      7.     Einer sorgfältigen Varroakontrolle und Varoabekämpfung sind die Drohnenvölker zu unterziehen. Dazu ist der  spontane Milbenabfall zu Beginn der Saison und Mitte Juni über ca. 1 Woche mittels Windeln zu kontrollieren. Fallen dabei mehr als 5 Milben pro Tag bzw. 35           Milben pro Woche, ist Gefahr im Verzug und eine Behandlung  erforderlich. Gegebenfalls ist der Bienenzuchtberater einzuschalten.

      8.     Werden Drohnenvölker nicht auf der Belegstelle überwintert, ist ca. 3 Wochen vor Belegstelleneröffnung der Zuflug fremder Drohnen durch Anbringung eines Absperrgitters zu verhindern. Sofern bereits erwachsene  Drohnen vorhanden sind müssen diese           entfernt  werden (ggf. alle Waben abfegen und die Bienen durch ein  Absperrgitter  einlaufen lassen). Es ist auch sicherzustellen, dass bei dem Einsatz von großflächigen  Absperrgittern über einem hohen Unterboden keine fremden Drohnen unter dem Absperrgitter sitzen! (Austausch der Böden vor Transport auf die Belegstelle).
              Achtung: Drohnenabsperrgitter, die im Handel angeboten werden, sind ungeeignet, da auch kleinere Drohnen passieren können. Geeignet sind normale Absperrgitter für Königinnen, wie sie für Honigräume verwendet werden.

              Die Drohnenvölker sind als eigene Gruppe getrennt von anderen Völkern aufzustellen (Abstand zu anderen Völkern mindestens 500 Meter!).
              Es erscheint ggf. zweckmäßig, pollenreiche Frühtrachten anzuwandern (Raps), damit sich die  Drohnenvölker zügig entwickeln

    D)    Die Arbeit auf dem
    Belegstellenbetrieb

      1.      Es dürfen nur Sendungen angenommen werden, für die ein gültiges Gesundheitszeugnis vorliegt.

      2.      Die angelieferten Völkchen sind zur Beruhigung zu tränken und kühl aufzustellen. Missstände bzw. Mängel sind  in das Belegstellentagebuch einzutragen (wichtig für evtl. spätere Reklamationen).

      3.     Alle angelieferten EWK’s sind auf Drohnenfreiheit zu kontrollieren. Sendungen, bei denen auch nur ein Drohn  gefunden wird, sind an den Züchter kostenpflichtig zurückzuschicken.

      4.     Die Aufstellung der Völkchen darf nur am Abend oder frühen Morgen erfolgen (Ausnahme: kaltes Wetter oder Regen)

      5.     Jedes angelieferte EWK ist in das Belegstellentagebuch (DIB Vordruck) mit der Nummer seines Schutzkästchens einzutragen.

              Das Belegstellentagebuch ist vollständig zu führen, damit es bei späteren Reklamationen als Dokumentation dienen kann.

      6.    Die EWK sind regelmäßig zu kontrollieren. Dabei ist insbesondere auf Futtervorräte zu achten (bei Bedarf nachfüttern, gegen Berechnung der Kosten)

      7.    Königinnen, bei denen eine Eiablage mit Sicherheit zu erkennen ist. (Achtung, nicht nur einzelne Stifte!) können  vorzeitig zurückgeschickt werden, wenn die. Anzahl der EWK so groß ist, dass sich ein Transportgestell füllen lässt. (Bisweilen befinden sich Königinnen,           insbesondere bei schwächeren Völkchen in der Futterkammer der EWK’s. (Wird die Königin nicht gefunden, auch diese kontrollieren!)

             Alle anderen EWK’S sind nach 3 Wochen Aufenthalt auf der Insel zurückzuschicken. (Ausnahme: lang andauernde Schlechtwetterperioden).

      8.     Die Entnahme der EWK’S aus den Schutzhäuschen sollte außerhalb der Flugzeiten erfolgen (ansonsten Verflug von Bienen und Aufziehen auf andere EWK,  Folge: Unruhe und Abstechen von Königinnen).

      9.     Vom Züchter mitgelieferte Zuchtkarten für begattete Königinnen sind vollständig auszufüllen und zu  unterschreiben.

              Die Zuchtkarte für nicht begattete oder verloren gegangene Königinnen ist zu entwerten.
              Werden keine Zuchtkarten mitgeliefert, so erhält der Beschicker für jede begattete Königin einen  vollständig ausgefüllten und vom Belegstellenleiter unterschriebenen Belegstellennachweis (unterer Abschnitt der gelben Zuchtkarte).

      10.   Fehlende Rücksendepapiere sind zu ergänzen (Achtung: Berechnung an den Züchter).

      11.   Begattungserfolg, Verlustursache und Absendetermin für jedes EWK ist im Belegstellentagebuch zu vermerken.

      12.   Dem Züchter ist Die Rücksendung anzukündigen.

      13.   Alle Arbeiten auf der Belegstelle zwischen den besetzten Schutzhäuschen sind während der Flugzeiten von Königinnen (Temperaturen > 19° C, Tageszeit  zwischen 10.00 Uhr und 16.00           Uhr) einzustellen. Auch Besucher sollten während dieser Zeit nicht zwischen den Schutzkästen herumlaufen (Gefahr des Verfliegens von Königinnen).

      14.   Im Laufe der Saison müssen von mindestens 20 auf der Belegstelle gepaarten Königinnen je ca. 50 verdeckelte Arbeiterbrutzellen zu einer möglichen DNA-Vaterschaftsuntersuchung gesichert werden (einfrieren bei –18°C).

    E)     Überprüfung der Belegstellen

      1.     Alle zwei Jahre sollte jede Belegstelle während der Betriebszeit durch Beauftragte des Landesverbandes besucht werden. Dabei sind der Arbeitsablauf auf der Belegstelle und die Belegstellenanlage in Augenschein zu nehmen.

              Der Zustand der Drohnenvölker und das Vorhandensein der Königinnen sind stichprobenartig zu überprüfen. Hierüber ist ein Bericht zu erstellen und dem Besitzer der Belegstelle bzw. seinem Beauftragten (Zuchtobmann) vorzulegen.

      2.     Es ist ein ausführlicher Bericht am Ende jeder Belegstellensaison durch den Belegstellenleiter und den Drohnenvolklieferanten vorzulegen und es ist das Belegstellentagebuch einzureichen.
              Top-nach oben - Belegstellenarbeit Drohnen Königinnen

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