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Imkerei in der Schule Förderprogramme für imkern in Schulen.
Das
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat für die Neuimkerwerbung
im Jahr 2008 eine neue
Fördermaßnahme genehmigt: das "Imkern an den Schulen".
Wer darf einen Antrag stellen zur Unterstützung zum Wahlkurs in den Schulen
"Bienenhaltung"?
Sämtliche bayer. Schulen der
Primar- und Sekundarstufe (wie z.B. Grund- und
Hauptschulen, Realschulen und Gynmasien), die den
Wahlkurs „Bienenhaltung“ anbieten und damit den
Imkernachwuchs fördern.
Wie sind die Anforderungen zum durchführen eines Wahlkurses "Imkerei"?
Förderfähige Imkerei-Gruppen
beschäftigen sich regelmäßig theoretisch und praktisch
mit der Bienenhaltung. Es muss dabei mindestens ein
Bienenvolk zu Demonstrationszwecken vorhanden sein. Die
Schüler und Schülerinnen sollen alle Arbeiten rund um
das Bienenjahr (Rähmchenbau, Mittelwände gießen,
Honigschleudern, Varroatosebekämpfung etc.)
kennenlernen.
Mit welchem Zuschuss können Sie rechnen?
Es kann mit einem Zuschuss von bis
zu 300 € pro Schuljahr und Gruppe gerechnet werden.
Diese Ausgaben zum Schulimkern sind förderfähig.
Für die
imkerliche Wissensvermittlung sind u. a. Anrechenbare Ausgaben Z. B.: Kosten für
Referenten, Fachmedien, imkerliche Geräte zur
Bearbeitung von Honig und Wachs, Beuten,
Verbrauchsmaterial (Rähmchen, Honiggläser, Wachs, Dochte
u. ä.) und Informationsfahrten. Es können nur
Aufwendungen berücksichtigt werden, die im aktuellen
Schuljahr angefallen sind.
Zuständig ist für die Abwicklung der Förderung:
Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft (LfL)
Abteilung Förderwesen und
Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638
München
Es müssen Folgende Termine hierfür beachtet werden:
Die Schulen stellen den Antrag bis
spätestens 15. Juni an die Landesanstalt für
Landwirtschaft.
Der Kostennachweis ist bis 31. Juli
ebenfalls bei der Landesanstalt für Landwirtschaft
einzureichen.
Hier gibt es die Antragsformulare:
Die derzeit jeweilig gültigen Formulare und
das dazugehörige Merkblatt sind dem Förderwegweiser des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu entnehmen und können hier
abgerufen werden: